
GRUNDSTEUERREFORM 2022
Wichtiger Hinweis für alle Mandanten mit Grundbesitz:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sind im Jahre 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen bis zum 31. Oktober 2022 neu bewertet werden.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Grundbesitz in Baden-Württemberg kann selbst vorgenommen werden. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab 01. Juli 2022 zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, kann eine Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Diese ist kostenlos und kann bis zu 2 Wochen dauern. Um die Erklärung ab dem 01. Juli 2022 abgeben zu können, kann man sich bereits jetzt schon im Portal entsprechend anmelden, insofern man bisher noch über keinen entsprechenden Zugang verfügt.
Die Feststellungerklärungen sind bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt einzureichen.
Sollten Sie die Erklärung zur Feststellung nicht selbst vornehmen können, können wir dies nach Abstimmung für Sie erledigen. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Wir lassen Ihnen dann hierzu den entsprechenden Auftrag und ein Formular mit den benötigten Angaben zukommen. Auch wenn sich Ihr Grundbesitz außerhalb von Baden-Württemberg befindet, sollten Sie zur näheren Abstimmung mit uns in Kontakt treten.